Schuleinschreibung
Schuleinschreibung
Elterninformationsabend zur Einschulung:
Termin: 08. Januar 2026 um 19:00 Uhr in der Aula unserer Schule
Schulspiel (Einschreibung der Kinder):
11./12. März 2026 jeweils um 14:00 Uhr (Dauer ca. 1,5 h)
Für die Kinder der Neubiberger Kindergärten gelten folgende Tage:
11.März: AWO, Hohenbrunnerstr., KiGa St.Christophorus
12.März: Ev. KiGa Floriansanger, KiGa Sonnenwiese
Falls Ihr Kind keinen dieser Kindergärten besucht, melden Sie sich bitte
telefonisch für eine Terminvereinbarung bei uns unter 089 – 23 24 955 0.
Anmeldeformulare:
Alle Informationen zur Anmeldung erhalten Sie von uns per Post mit personalisiertem QR-Code. Sollten Sie bis Mitte Dezember noch keine Unterlagen von uns erhalten haben, melden Sie sich bitte bei unserem Sekretariat.
Die amtliche Schuleinschreibung
Der amtliche Teil der Schulanmeldung findet im Jahr 2026 für Sie, liebe Eltern, online statt.
Per Brief bekommen Sie die nötige Anleitung mit dem entsprechenden QR-Code bis Mitte Dezember zugesendet. Anhand dessen können Sie die Schulanmeldung mit allen Anlagen und Ihrer Unterschrift online durchführen.
Um alles reibungslos für das nächste Schuljahr vorbereiten zu können, bitten wir Sie, uns bis Freitag 13.02.2026 alle nötigen Dokumente als Datei anzufügen.
Wir benötigen:
- Geburtsurkunde oder entsprechenden Eintrag im Familienstammbuch
- Nachweis über Masernschutzimpfung Ihres Kindes (Impfpass, zwei Impfungen sind nötig!)
- Nachweis der Schuleingangsuntersuchung durch das Gesundheitsamt
- Bestätigung der Früherkennungsuntersuchung U9
- Sorgerechtsbeschluss (bei Alleinerziehenden)
Sollten Sie keine Möglichkeit haben, die Schulanmeldung online durchzuführen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Sprengelprinzip
Die Einschreibung findet für alle Sprengelkinder an der Grundschule Neubiberg statt.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule gestattet werden. Die Entscheidung über ein sogenanntes Gastschulverhältnis trifft die für die Sprengelschule zuständige Gemeinde im Einvernehmen mit dem Schulaufwandsträger der aufnehmenden Schule. Grundsätzlich kann die Genehmigung über ein Gastschulverhältnis jeweils zum Schuljahresende widerrufen werden, sobald die zwingenden persönlichen Gründe nicht mehr vorliegen (Art. 43 BayEUG).
Welche Kinder sind schulpflichtig?
Kinder mit diesem Geburtsdatum sind schulpflichtig.
01.10.2019 – 30.06.2020
Bei Kindern mit diesem Geburtsdatum („Korridorkinder“)
01.07.2020 – 30.09.2020
entscheiden die Erziehungsberechtigten nach der Einschreibung, ob ihr Kind 2026 oder 2027 eingeschult wird. Die entsprechende Entscheidung muss der Schule schriftlich bis spätestens 10.04.2026 mitgeteilt werden, wenn Ihr Kind erst 2027 in die Schule kommt.
Bitte beachten Sie,
dass auch die Kinder, die regulär schulpflichtig sind und trotzdem vom Schulbesuch zurückgestellt werden sollen, zur Schuleinschreibung kommen müssen.
Ein Antrag auf Zurückstellung kann in der Schule gestellt werden. Die Schulleitung entscheidet aufgrund eingehender Beratung über die Zurückstellung.
Anzumelden sind auch die Kinder, die letztes Schuljahr zurückgestellt wurden.
Geburtsdatum: 01.10.2020 – 31.12.2020
Kinder mit diesem Geburtsdatum sind auf Antrag schulpflichtig.
Sie können auf Antrag der Eltern eingeschult werden. Bitte stellen Sie einen formlosen Antrag und geben diesen bis 13.02.2025 im Sekretariat ab.
Geburtsdatum ab 01.01.2021
Diese Kinder können nur mit einem schulpsychologischen Gutachten eingeschult werden.
Den Antrag hierzu erhalten Sie im Sekretariat.