• Termine für die Einschulung

          • Elterninformationsabend zur Einschulung:

            Termin: 16. Januar 2025 um 19:00 Uhr in der Aula unserer Schule

             

            Schulspiel (Einschreibung der Kinder):

            11./12 März 2025

            Termine werden persönlich vergeben.

             

             
             
             
             
             
             
             
             
             
             
             
             
             
             
             
             
             
             
             
             
             
             
             
             
             
          • Die amtliche Schuleinschreibung

          • Der amtliche Teil der Schulanmeldung findet im Jahr 2025 für Sie, liebe Eltern, online statt.

            Per Brief bekommen Sie die nötige Anleitung mit dem entsprechenden QR-Code bis Mitte Januar zugesendet. Anhand dessen können Sie die Schulanmeldung mit allen Anlagen und Ihrer Unterschrift online durchführen.

            Um alles reibungslos für das nächste Schuljahr vorbereiten zu können, bitten wir Sie, uns bis Freitag 21.02.2025 alle nötigen Dokumente als Datei anzufügen.

            Wir benötigen:

            - Geburtsurkunde oder entsprechenden Eintrag im Familienstammbuch

            - Nachweis über Masernschutzimpfung Ihres Kindes (Impfpass, zwei Impfungen sind nötig!)

            - Nachweis der Schuleingangsuntersuchung durch das Gesundheitsamt

            - Bestätigung der Früherkennungsuntersuchung U9

            - Sorgerechtsbeschluss (bei Alleinerziehenden)

             

            Sollten Sie keine Möglichkeit haben, die Schulanmeldung online durchzuführen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

             

             

             

          • Sprengelprinzip

          • Die Einschreibung findet für alle Sprengelkinder an der Grundschule Neubiberg statt. 

            Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule gestattet werden. Die Entscheidung über ein sogenanntes Gastschulverhältnis trifft die für die Sprengelschule zuständige Gemeinde im Einvernehmen mit dem Schulaufwandsträger der aufnehmenden Schule. Grundsätzlich kann die Genehmigung über ein Gastschulverhältnis jeweils zum Schuljahresende widerrufen werden, sobald die zwingenden persönlichen Gründe nicht mehr vorliegen (Art. 43 BayEUG).

          • Welche Kinder sind schulpflichtig?

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            Kinder mit diesem Geburtsdatum sind schulpflichtig.

            01.10.2018 – 30.06.2019

             

            Bei Kindern mit diesem Geburtsdatum („Korridorkinder“)

            01.07.2019 – 30.09.2019

            entscheiden die Erziehungsberechtigten nach der Einschreibung, ob ihr Kind 2025 oder 2026 eingeschult wird. Die entsprechende Entscheidung muss der Schule schriftlich bis spätestens 10.04.2025 mitgeteilt werden, wenn Ihr Kind erst 2026 in die Schule kommt.

             

             

             

            Bitte beachten Sie,

            dass auch die Kinder, die regulär schulpflichtig sind und trotzdem vom Schulbesuch zurückgestellt werden sollen, zur Schuleinschreibung kommen müssen.

            Ein Antrag auf Zurückstellung kann in der Schule gestellt werden. Die Schulleitung entscheidet aufgrund eingehender Beratung über die Zurückstellung.

            Anzumelden sind auch die Kinder, die letztes Schuljahr zurückgestellt wurden.

             

             

             

            Geburtsdatum:  01.10.2019 – 31.12.2019

            Kinder mit diesem Geburtsdatum sind auf Antrag schulpflichtig.

            Sie können auf Antrag der Eltern eingeschult werden. Bitte stellen Sie einen formlosen Antrag und geben diesen bis 21.02.2025 im Sekretariat ab.

             

             

            Geburtsdatum ab 01.01.2020

            Diese Kinder können nur mit einem schulpsychologischen Gutachten eingeschult werden.

            Den Antrag hierzu erhalten Sie im Sekretariat.